Be SMART – Do more with less: Informationen zum Energiesparen

Die Hochschulen in Deutschland sind, ebenso wie Unternehmen und Privatpersonen, angehalten, ihren Energieverbrauch deutlich zu senken. Dazu können alle LUH-Angehörigen – Beschäftigte wie Studierende – beitragen. „Be SMART – Do more with less“, das gilt für uns alle. SMART steht dabei für Sparen, Mitmachen, Ausschalten, Reduzieren und Tauschen. Das Präsidium hat bereits einige Maßnahmen eingeleitet und diese kommuniziert. Einen Überblick sowie weiterführende Informationen zum Energiesparen bieten die untenstehenden FAQ. Wer darüber hinaus Fragen, Ideen und Anregungen zum Thema hat, kann diese unter energiesparen@uni-hannover.de einreichen.

1. GEBÄUDE UND RAUMAUSSTATTUNG

  • 1.1 Welche Vorgaben gibt es für das Heizen an der LUH?

    In der warmen Jahreszeit gilt:
    Die Heizungen und die Lüftungsanlagen sind zentral auf Sommermodus eingestellt. Das bedeutet, dass statische Heizkörper unabhängig von der Einstellung vor Ort keine Wärme abgeben. Zudem findet – sofern möglich – keine Wärmeversorgung über Lüftungsanlagen statt.

    In der kalten Jahreszeit gilt:
    Die Heizungen und die Lüftungsanlagen sind zentral auf Wintermodus eingestellt. Schließen Sie beim Heizen die Türen zu Ihrem Büro oder Arbeitsraum und achten Sie darauf, dass Heizkörper frei stehen. Die Absenkung des Heizbetriebes zum Wochenende oder an Feiertagen erfolgt zentral.

  • 1.1.1 Wie funktioniert in der kalten Jahreszeit die zentrale Absenkung der Temperaturen und was muss ich dabei beachten?

    Aktuell wird die LUH überwiegend über das Fernwärmenetz von enercity mit Wärme versorgt. Die zentrale Regelung wird von der Gebäudeleittechnik sichergestellt. Mittels optimierten Heizkurven und vorliegenden Außentemperaturen werden die Vorlauftemperaturen geregelt. Eine vorgesehene Nachtabsenkung wird ebenfalls von der Gebäudeleittechnik zentral eingeleitet. In der warmen Jahreszeit werden die statischen Heizungen zentral abgeschaltet (Sommermodus).

    Im Wintermodus ist es für die Einhaltung der vorgegebenen Raumtemperatur zwingend erforderlich, alle Heizungsthermostate auf Stufe „3“ einzustellen. Bei Nichtbeachtung werden unter Umständen benachbarte Räumlichkeiten nicht mit genügend Wärme versorgt.

    Sollten Sie kühlere Temperaturen am Arbeitsplatz bevorzugen, können Sie selbstverständlich bei Anwesenheit die Heizungsthermostatstellungen von 0 bis 3 frei anwählen.

    Bei Abwesenheiten (Wochenende, Urlaub) sind die Heizungsthermostate auf Stufe „2“ einzustellen. Hierdurch wird ein erforderlicher Gebäudeschutz gewährleistet.

    Erläuterung zu den Thermostatstellungen:
    Stufe „2“ (Stufe „3“): Bei Erreichen einer Raumtemperatur von ca. 16 Grad Celsius (ca. 19 Grad Celsius) schließt das Thermostat die Zufuhr von neuem erwärmten Heizungswasser und Energie kann eingespart werden.
    Im Raum befindliche Wärmelasten (Personen, Maschinen, etc.) und die Sonneneinstrahlung tragen ebenfalls zur Erwärmung bei.

  • 1.2 Welche Vorgaben und Maßnahmen gibt es für die Klimatisierung an der LUH?

    Eine Klimatisierung von Büroräumen erfolgt nicht. Die Nutzung von Büroventilatoren ist gestattet.

    Innerhalb von Laboren und Hörsälen erfolgt ggf. eine Klimatisierung u. a. über die zentralen Lüftungsanlagen.

  • 1.3 Wie lüfte ich richtig im Winter?

    Über längere Zeit gekippte Fenster erhöhen während der Heizperiode den Energieverbrauch erheblich. Daher sollte besser drei- bis viermal täglich per Stoßlüftung, das heißt für drei bis zehn Minuten bei komplett geöffneten Fenstern, durchgelüftet werden. Schließen Sie während des Lüftens die Türen und drehen Sie die Heizung ab.

  • 1.3.1 Wie wird die Lüftung in Hörsälen und Seminarräumen richtig betrieben?

    Bei Räumlichkeiten, die über eine technische Lüftung verfügen, sollte diese erst vor Aufnahme des Lehrbetriebes etc. eingeschaltet werden.

  • 1.4 Wie kann ich feststellen, wie viel Strom meine Geräte verbrauchen?

    Das Green Office bietet allen Beschäftigten der LUH den zeitweisen Verleih von Strommessgeräten an. Die Geräte können in der Steckdose positioniert werden und erfassen dadurch den nachgeschalteten Stromverbrauch der angeschlossenen elektrischen Geräte. Die Strommessgeräte können im Set von fünf Stück für jeweils zwei Wochen ausgeliehen werden. Weitere Informationen zum Verleih finden Sie hier. Kontakt: greenoffice@zuv.uni-hannover.de

  • 1.5 Was gilt für die Außenbeleuchtung?

    Das Dezernat 3 überprüft, welche Außenbeleuchtungen abgeschaltet werden können, ohne die Sicherheit zu gefährden. Auffälligkeiten in diesem Bereich können bei der Störmeldestelle der LUH unter Telefon 762 4440 gemeldet werden. 

  • 1.5.1 Kann die Beleuchtung in meinem Arbeitsbereich auf LED umgestellt werden?

    An den Arbeitsplätzen der LUH ist eine individuelle Überprüfung notwendig, um Aufwand und Kosten eines Tauschs im Verhältnis zur Ersparnis festzustellen. Bitte sehen Sie von Anfragen für den Beleuchtungsaustausch in einzelnen Büros ab, da sich der Aufwand hierbei als unverhältnismäßig hoch darstellt und selten mit einer angemessenen Amortisation zu rechnen ist. Fassen Sie für einen Beleuchtungsaustausch lieber größere Bereiche wie einen ganzen Flur oder das gesamte Institut ins Auge. Senden Sie Anfragen gerne an energiesparen@uni-hannover.de. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen kann es bei der Prüfung zu Verzögerungen kommen.

  • 1.6 Wie können Störungen, u. a. defekte Heizkörper oder Geräte, gemeldet werden?

    Störungen an Heizkörpern und andere defekte Geräte können bei der Störmeldestelle der LUH unter Telefon 762 4440 gemeldet werden. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen kann es hierbei zu Verzögerungen kommen.

2. ARBEITEN AN DER LUH

3. Forschung

Kontakte

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