Die Kontrolle der betreuungsrechtlichen Vermögensverwaltung

eine rechtliche und empirische Analyse

verfasst von
Andreas David Peikert
betreut von
Bernd-Dieter Meier
Abstract

Durch die Schaffung des Rechtsinstituts der rechtlichen Betreuung hat der deutsche Gesetzgeber einen Teil seiner aus dem Sozialstaatsprinzip abzuleitenden Pflicht, Sorge für hilfsbedürftige Bürger zu tragen, auf Einzelpersonen übertragen. Die daraus entstandene Verantwortung zur Überwachung der rechtlichen Betreuer im Rahmen der Vermögenssorge sollte im Rahmen dieser Arbeit auf ihre Funktionsweise und Wirksamkeit untersucht werden. Dazu wurde das Betreuungsrecht vor und nach dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021 analysiert. Ergänzt wurden die so gewonnenen Erkenntnisse durch eine empirische Untersuchung von Betreuungsbehörden-, Betreuungsgerichts- und Strafakten. Die vorhandenen Kontrollinstrumente im Betreuungsrecht sind sowohl vor als auch nach der genannten Reform lückenhaft und lassen tatgeneigten Betreuern die Chance, sich am Vermögen der von ihnen betreuten Personen zu bereichern. Gerade bei familiären-ehrenamtlichen Betreuern zieht sich der Staat aus der Fürsorgeverantwortung zurück. Die empirische Untersuchung zeigte keine ausreichenden Unterschiede zwischen beruflichen Betreuern und familiären-ehrenamtlichen Betreuern, die die festgestellten Unterscheidungen in der Kontrolldichte rechtfertigen könnten

Organisationseinheit(en)
Professur für Öffentliches Recht und das Recht der digitalen Gesellschaft
Typ
Dissertation
Anzahl der Seiten
440
Publikationsdatum
29.02.2024
Publikationsstatus
Veröffentlicht
Ziele für nachhaltige Entwicklung
SDG 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
Elektronische Version(en)
https://doi.org/10.15488/16366 (Zugang: Offen)